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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der/die Kunde/in dem Reiseveranstalter Reisezeit folgend Reiseveranstalter genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme (Bestätigung) durch die Reiseveranstalter zustande. Enthält die Reisebestätigung zumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der/die Reisende berechtigt, innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt diese nicht, so wird die Reisebestätigung verbindlich.
Die Reisebestätigung gilt für alle von den Kunden angemeldeten Personen. Der/die anmeldende Kunde/in haftet für die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen der durch sie/ihn angemeldeten Personen.

II. Zahlung/Reisedokumente
Nach Abschluss des Reisevertrages sind bis 250,-- € Gesamtpreis 50,-- € als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag muss unaufgefordert 4 Wochen vor Reisebeginn beglichen sein. Erfolgt die Reisebuchung kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn, ist der Reisepreis sofort fällig. Stornoentschädigungen. Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort zahlbar. 
Die Reisepapiere werden etwa 3 Wochen vor Reisebeginn erstellt. Sie werden dann nach Zahlungseingang in unseren Geschäftsräumen unverzüglich versandt. Wird eine Reise wegen Fehlens der Reisedokumente aus einem von dem/der Reisenden zu vertretenen Umstand nicht angetreten, so wird dies wie ein Rücktritt behandelt.

III. (...)


IV. Rücktritt durch Reisegäste/ Umbuchungen/ nicht beanspruchte Leistungen/ Ersatzpersonen
Die Reisenden haben jederzeit die Möglichkeit, vor Reiseantritt zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung bei den Reiseveranstaltern. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Treten Sie von einer gebuchten Reise zurück, so haben die Reiseveranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs. Gem. u651i.Abs.IIBGB gelten dabei, sofern nicht nachgewiesen wird, dass ein geringerer oder kein Schaden eingetreten ist, folgende Prozentsätze als vereinbart:

• bis 60. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises (min. jedoch 50,-- €)
• ab dem 59. bis inkl. 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
• ab dem 29. bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
• ab dem 14. bis inkl. 7. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
• ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises der/die Kunde/in hat das Recht nachzuweisen, dass den Veranstaltern ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

Darüber hinaus können die Reiseveranstalter die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen (gilt für alle Reisen). Wünscht der/die Kunde/in nach zugegangener Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter die Umbuchung bestimmter Leistungen, so sind die Reiseveranstalter berechtigt, pro Umbuchung 25,-- € Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Umbuchungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden. Bis zum Reisebeginn kann sich jede/r angemeldete Reiseteilnehmer/in durch eine andere Person ersetzen lassen. Dazu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter kann jedoch dem Wechsel widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die durch den Wechsel in der Person des Reisegastes entstehenden Mehrkosten trägt der/die ursprüngliche Reiseteilnehmer/in.

V. Rücktritt, Kündigung des Reiseveranstalters
Die Reiseveranstalter können außerdem in folgenden Fällen wegen besonderer Umstände vor Reiseantritt den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Reisende die Durchführung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen die Reiseveranstalter, so behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
b) bis 14 Tage vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung auf diese hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und dem/der Teilnehmer/in die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Die Kunden erhalten den eingezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche an den Reiseveranstalter sind ausgeschlossen.
c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise bedeuten würde. Der/die Kunde/in erhält den eingezahlten Reisepreis zurück.

VI. (...); VII. (...); VIII. (...); IX. (...); X. (...); XI. (...) 

XII. Veranstalter/ Gerichtsstand
Reisezeit Rund-um-glücklich-reisen GbR, Stifterstr. 1, 83026 Rosenheim. Gerichtsstand ist der Firmensitz.

Die vollständigen Geschäftsbedingungen senden wir gern auf Anfrage zu.